Suche
Suche Menü

Hygienekonzept des öffentlichen Sportbetriebs bei “Oberalster” ab dem 02.11.2020

Ab dem 2 November ist die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg wieder verschärft worden. Wir müssen aus diesem Grund die Regeln für unseren Verein anpassen.
Die neue Verordnung sieht vor das Sport allein, zu zweit oder mit dem Angehörigen des gemeinsamen Haushalts auf öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien zulässig ist. Deshalb ist es unter Einhaltung der Regeln auch weiterhin möglich euer Boot oder die Vereinsboote von unserem Bootshaus aus zu nutzen.
Das sichere Wassersporterlebnis ist uns dabei ein Anliegen. Dazu haben wir, der geschäftsführende Vorstand und das Orga.-Team des Wassersports, die Verhaltens- und Hygieneregeln im Umgang mit dem Vereinsgelände, den Räumlichkeiten und untereinander angepasst. Für uns alle sind die momentanen Umstände weiterhin eine Ausnahmesituation und fordern unsere Geduld und Durchhaltevermögen, trotzdem sind wir davon überzeugt, dass wir, wenn wir alle unseren Teil dazu beitragen, gut durch diese Zeit kommen. Wir zählen auf eure Unterstützung.

  1. Kenntnisnahme der Bestimmungen zum Vereinsbetrieb in Zeiten von SARS CoV 2
    Vor dem Betreten des Vereinsgeländes muss jedes Mitglied die Kenntnisnahme der Bestimmungen zum Verhalten auf dem Vereinsgelände zu Zeiten von SARS CoV 2 bestätigen und die Einhaltung der Vorgaben zusichern. Dieses kann per mail an wirhaltenzusammen@oberalstervfw.de erfolgen.
  2. Allgemeines Verhalten auf dem Vereinsgelände
    Zu jeder Zeit des Aufenthalts auf dem Vereinsgelände sind folgende Punkte zu befolgen:
  • Den Markierungen und angebrachten Hinweisen folgen
  • Einen Sicherheitsabstand von mindestens 2,5 m einhalten
  • In die Armbeuge husten oder niesen
  • Räumlichkeiten, Bootsschuppen nacheinander betreten wir empfehlen das Tragen eines Mund Nasenschutzes.
  • Längeres Verweilen oder Gruppenbildung auf dem Vereinsgelände sind zu vermeiden
  • Auf dem Wasser sind Gruppenbildungen ebenfalls zu vermeiden
  1. Krankheitssymptome
    Allen Mitgliedern und Personen mit Zugang zum Vereinsgelände und Bootshaus ist bei Auftreten von auf eine Covid-19 Erkrankung hindeutenden Symptomen der Zutritt untersagt.
  2. Hygienemaßnahmen
    a. Tragen von Mund-Nasen-Schutz und FFP2/FFP3-Masken
    Im Freien ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht vorgesehen, wird jedoch dringend empfohlen. Beim Betreten der Bootsschuppen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Sinne aller Vereinssportler verpflichtend, sollte sich mindestens eine weitere Person in den Räumlichkeiten befinden.
    b. Händewaschen bzw. Desinfizieren von Händen
    Vor dem Betreten des Vereinsgeländes sind Individualsportler angehalten, durch selbst gestellte Mittel ihre Hände zu desinfizieren.
  3. Ankunft und Verlassen des Vereinsgeländes
    a. Anfahrt mit dem Auto
    Der Parkplatz hinter dem Bootshaus ist wie gewohnt nutzbar. Beim Ein- und Aussteigen müssen die gängigen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Auf Fahrgemeinschaften sollte verzichtet werden.
    b. Anfahrt mit dem Fahrrad
    Die Fahrradständer am Eingang zum Vereinsgelände sind wie gewohnt nutzbar. Beim An- und Abschließen des Fahrrads müssen die gängigen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Sollten sich mehrere Personen an den Fahrradständern befinden und der Sicherheitsabstand nicht gewahrt werden können, muss sich auf einen zeitlich versetzten Zugang zu den Fahrrädern unter den Betroffenen geeinigt werden. Bei Bedarf kann auf die Fahrradständer neben dem Unterstand für den Anhänger ausgewichen werden.
  4. Umkleiden und Sanitärräume
    a. Umkleidekabinen
    Die Nutzung der Umkleideräume ist untersagt.
    b. Toiletten
    Die Nutzung der Toiletten der Umkleide 4 ist im Notfall allein unter Beachtung der Hygienemaßnahmen möglich
    c. Duschen
    Das Duschen ist im Notfall z.B. nach einer Kenterung allein oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand erlaubt.
  5. Trainingsgruppen
    Das Trainieren in Trainingsgruppen auch Kanupolo ist bis auf weiteres untersagt.
  6. Individualsportlerinnen
    Oberalster ist verpflichtet die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer auch Individualsportlerinnen zu erfassen. Hier ist die Angabe des Vor- und Nachnamens, einer Kontaktinformation (Telefonnummer, Mailadresse etc.) und der Zeitangabe des Aufenthalts auf dem Vereinsgelände per Email unter:
    WirHaltenZusammen@oberalstervfw.de mitzuteilen.
    Dieses dient der Kontaktverfolgung und ist für jede Vereinsmitglied, Nutzerin oder Nutzer des Vereinsgeländes verpflichtend.
  7. Materialnutzung
    a. Boote
    Die Boote sind nach der Nutzung mit einem Wasserschlauch zu reinigen und bei Bedarf mit einem Schwamm gründlich zu putzen.
    b. Paddel
    Die Paddel müssen nach dem Gebrauch mit einem dafür bereitgestellten Desinfektionsmittel abgewischt werden.
    c. Spritzdecken
    Spritzdecken sind nach jedem Training mit Wasser abzuspülen und sachgerecht zum Trocknen aufzuhängen.
    d. Schwimmwesten
    Schwimmwesten sind nach dem Gebrauch mit Wasser abzuspülen und sachgerecht zum Trocknen aufzuhängen.
  8. Bootssteg
    Bei Betreten des Bootsstegs ist auf die Abstandsregel 2,5 m zu achten. Wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, bitte Mund-Nasenschutz tragen.
  9. Gastronomie
    Die Gastronomie muss bis auf weiteres schließen.
  10. Auftreten eines Krankheitsfalls
    Im Falle eines positiven Coronatests und dem Umstand, dass das Vereinsmitglied kurz vor dem positiven Test das Vereinsgelände betreten hat, muss die Betroffene/der Betroffene den Verein über folgende Mail kontaktieren: covid19@oberalstervfw.de
    Der Verein wird für die Benachrichtigung anderer mit der infizierten Person in Kontakt gewesenen Mitgliedern sorgen. Dabei werden die Grundsätze der DSGVO eingehalten.

Orga.-Team Wassersport und gf. Vorstand / Stand: 30.10.2020